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neues Widerrufsrecht ab 13.6.14

Cowgirl

- Premium Member -
hallo in die Runde,

wie regelt ihr die Sache mit dem neuen Verbraucherrecht ab 13.6. zwecks dem Widerrufrecht? Auch wenn die Kunden einen Online-Zugang bestellen, müssen sie doch jetzt explizit darauf hingewiesen werden,dass sie kein Widerrufsrecht haben. Wo lege ich diese Info hin? Reicht es dort, wo sie sich für ein Zahlungssystem entscheiden müssen?
 

Cowgirl

- Premium Member -
ja die Infos auf Webseiten dazu sind mir bekannt,wollte mich über die praktische Art gerne austauschen,wie ihr das konkret regelt,wenn ihr einen eigenen Memberbereich habt.

@alter Mann, ja wäre ja noch schöner,wenn ein Kunde einen Mitgliedszugang hat und den nach 2 Wochen wieder zurückgeben kann,weil er ein Widerrufsrecht hätte. pffffffff :)
 

Cowgirl

- Premium Member -
dann kann er auf Kulanz hoffen oder er muss sein Anspruch rechtlich geltend machen, jedenfalls steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. Und herjeeee,ich hab das Gesetz nicht gemacht, aber bin froh drum. Du nicht? Wir würden wohl dann kaum noch Zugänge verkaufen, weil sehr viele Kunden sich letztendlich dann das Recht herausnehmen, mal eben schnell zu widerrufen.
 

Cowgirl

- Premium Member -
übrigens,wenn meine Kunden sofort stornieren wollen, lass ich sie auch. Aber wenn einer 2 Wochen seinen Zugang nutzt und dann kommt mit "gefällt mir nicht"...kriegt er natürlich den DICKEN DAUMEN :)
 

Cowgirl

- Premium Member -
:), nun ich werde dann wohl bei den Partnerprogrammen rüberschielen müssen, wie sie das Widerrufsrecht formulieren,wenn sie es denn tun. :eek:
 

MisterAustria

- Premium Member -
hm der schweinsbratn gestern im dorfwirtshaus war etwas zäh.. glaub ich geh morgn storniern... ach und die CD die ich gestern gekauft, ausgepackt und angehört hab geb ich auch zurück.. die hat mir bei der verdauung nämlich garnicht geholfn.. :D
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Hmm, die Livecam Schlampe hatte gar keinen Dildo im Arsch, 19,99 futsch und nicht einmal gekommen, die hat sich nicht einmal nackt gemacht.Geh ich in die Videothek, packen die mir Bambi ein und nicht den Film mit den Analhuren. Hat er mich im Imbiss dreimal gefragt, ob ich die Currywurst scharf haben will, habe dreimal nein geschrien, nun ist Chili drauf. Noch mal schnell zu Burger King, ja mit Käse bitte, mit Käse. Zuhause ist der Käse weg.
Kein Widerrufsrecht? Leise grinsend einen öligen Docht durch den Lauf der Pumpgun ziehen...
 

Enter-Sol.com

- Premium Member -
Naja, wenn ein Kunde wirklich dieses Widerrufsrecht hat, wird er sich schön in den Membersbereichen die er gebucht hat bedienen und dann sein Geld zurück verlangen.

Dabei spielt es dann keine Rolle, ob der Kunde das bekommt was angepriesen wurde, oder nicht.

Gerade bei den Deutschen ist "Geiz ist Geil" sehr verbreitet.
 
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