Cowgirl
- Premium Member -
hallo in die Runde,
wie regelt ihr die Sache mit dem neuen Verbraucherrecht ab 13.6. zwecks dem Widerrufrecht? Auch wenn die Kunden einen Online-Zugang bestellen, müssen sie doch jetzt explizit darauf hingewiesen werden,dass sie kein Widerrufsrecht haben. Wo lege ich diese Info hin? Reicht es dort, wo sie sich für ein Zahlungssystem entscheiden müssen?
wie regelt ihr die Sache mit dem neuen Verbraucherrecht ab 13.6. zwecks dem Widerrufrecht? Auch wenn die Kunden einen Online-Zugang bestellen, müssen sie doch jetzt explizit darauf hingewiesen werden,dass sie kein Widerrufsrecht haben. Wo lege ich diese Info hin? Reicht es dort, wo sie sich für ein Zahlungssystem entscheiden müssen?